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Allgemeine Geschäftsbedinungen für Anzeigen

1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up- Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Chiffrewerbung

(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.

(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.

9. Ablehnungsbefugnis

(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

10. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11. Gewährleistung des Anbieters

(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

12. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

13. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

15. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Wochen zum Ende eines Monats.

17. Informationspflichten des Anbieters

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:

- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

18. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

19. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

20. Traueranzeigen und Danksagungen

Trauer- und Danksagungsanzeigen werden zusätzlich auf dem Portal www.gemeinsam-gedenken.de veröffentlicht.

21. Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedinungen für Abonnements

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen alle Abonnement-Angebote der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung. Es gelten jeweils die für das bestellte Abonnement ausformulierten AGB. Vertragsgrundlage für den Bezug der Abonnements sind die hier beschriebenen Bedingungen, deren Einbeziehung und Kenntnisnahme der Bezieher mit seiner Bestellung anerkennt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der gedruckten oder digitalen Ausgabe der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung (Abonnement-Vertrag) kommt zustande durch die Bestellung des Beziehers (im Folgenden auch Abonnent, Nutzer oder Kunde) und die schriftliche Bestätigung des Verlages. Zugelassen sind nur Bezieher, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre oder juristische Personen oder Handels-gesellschaften gem. § 6 HGB sind.

3. Abonnements der Druckausgabe

a) Lieferung
Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens drei Werktage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller. Ist dies dem Verlag nicht möglich oder seinen Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Post.
Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass ein Briefkasten/Zeitungsrohr für den Verlags-beauftragten gefahrenlos zugänglich und in ausreichender Größe vorhanden ist. Erfolgt die Zustellung nicht oder verspätet, verpflichtet sich der Verlag, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen.

Bei Lieferung der Zeitung per Post hat der Verlag die ihm obliegende Lieferungsverpflichtung mit der Anlieferung beim Postamt erfüllt. Die Versendungsgefahr geht dann auf den Abonnenten über.

b) Prospekte

Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

c) Haftung des Verlages

Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Abonnenten für die Vergangenheit ausgeschlossen. Im Falle von unverschuldeten Nichtlieferungen wie im Fall höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Diebstahl, Arbeitskampf (Streik, Aussperrung) übernimmt der Verlag keine Haftung. Ein Anspruch auf Kürzung oder Rückzahlung des Bezugsgeldes besteht nicht. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare wird kein Ersatz geleistet.

d) Umbestellung, Nachsendungen, Unterbrechungen

Anschriftenänderungen, Bezugsunterbrechungen sowie Reise-Nachsendungen sind dem Verlag mitzuteilen und können frühestens 3 Werktage nach Eingang berücksichtigt werden.
Reise-Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten - innerhalb des Verbreitungsgebiets der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung kostenfrei, übriges Inland 0,80 c/Tag, Ausland auf Anfrage. Bei einer zusammenhängenden Bezugsunterbrechung ab drei Wochen wird der Betrag anteilig vergütet.

4. Digitale Abonnements

Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung eines digitalen SZ/BZ-Abonnements ist stets auf einen Nutzer und/oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte, ist mit dem Verlag zu vereinbaren und aufschlagpflichtig.. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von deren unberechtigten Nutzung nachkommen. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.
Abonnenten der Digitalausgabe erhalten Zugang zum ePaper für die Nutzung auf digitalen Endgeräten. Privat-Abonnenten der Druckausgabe der SZ/BZ können die Digitalausgabe im Abonnement zu besonderen Konditionen nutzen.
Digitale Inhalte sind für Abonnenten in der Regel während des ganzen Erscheinungstages online abrufbar. Bei Nichterscheinen von ePaper oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Technische Leistungsstörungen im Internet wie vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei Providern oder bei Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung jeglicher Art bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.

5. Allgemeine Bestimmungen für alle Abonnementverträge

a) Bezugspreise

Der jeweils gültige Bezugspreis (inkl. Mehrwertsteuer) ergibt sich aus dem Impressum der Zeitung. Sofern während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültigen Preis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrer Wirksamkeit in der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung als redaktionelle Mitteilung angekündigt. Bei Digitalabonnements ist der jeweils gültige Bezugspreis auf den Bestellseitendes Digitalabonnements hinterlegt Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht. Die Bezugspreise sind im Voraus zu zahlen. Sie werden mit Zugang der Abonnementrechnung / Abbuchung fällig. Die sogenannte Pre-Notification nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Bei Vorauszahlung des Abonnementpreises für 6 Monate ermäßigt sich der Bezugspreis um 2 %, bei 12 Monaten um 3,5 %. Der Erhalt eines Abonnements zum Studententarif setzt die regelmäßige Vorlage einer aktuellen Immatrikulations-bescheinigung voraus. Sobald und solange der Bezieher sich in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

b) Abbestellungen

Der Abonnementvertrag (print und digital) endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ordentliche Abbestellungen von unbefristeten Verträgen müssen bis zum 10. eines Monats schriftlich im Verlag vorliegen, um das Abonnement zum Monatsende zu kündigen.

c) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung, LeserService, Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen oder E-Mail: leserservice@szbz.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

d) Schnupperabonnements

Schnupperabonnements (print und digital) zum vergünstigten Preis dürfen nur zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung, LeserService, Böblinger Straße 76, 71065 zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher.

Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB findet: Widerrufsformular

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung
Leserservice
Böblinger Straße 76
71065 Sindelfingen

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Abonummer
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

d) Haftung
Der Verlag haftet nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
aa) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verlags beruhen; oder
bb) Sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verlags beruhen. Im Übrigen haftet der Verlag für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen sind alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags.

e) Datenschutz
Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung (Zahlung, Versand) verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben. Der Kunde kann dieser Maßnahme jederzeit durch E-Mail an: leserservice@szbz.de widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Verlags abrufbar unter www.szbz.de

f) Sonstiges
Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnement-Vertrag resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Bezieher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bezieher der Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Röhm Verlag & Medien GmbH& Co.KG Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen GF Dr. Wolfgang Röhm, HRA 242744 Stuttgart, Sitz Sindelfingen Ust-IDNr. DE 814550952 Persönlich haftende Gesellschafterin: Röhm Medien Verwaltungs-GmbH, HRB 246108, Sitz Sindelfingen